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Die Autorität des heiligen Robert Bellarmin,
Kirchenlehrers des Papsttums

Theologische Argumentation

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In seinen berühmten Kontroversen führt der heilige Kirchenlehrer Robert Bellarmin die verschiedenen Gründe auf, warum ein unvollkommenes Allgemeines Konzil einberufen werden kann. Er lehrt, dass für den Fall, dass ein Prätendent auf das Papsttum in Häresie oder Schisma gefallen ist, ein unvollkommenes Allgemeines Konzil einberufen werden kann, um zu erklären, dass dieser Mann niemals Papst war oder sich durch Häresie oder Schisma selbst abgesetzt hat, und um ihn durch einen wahren Papst zu ersetzen. Laut dem heiligen Robert Bellarmin kann nur diese Art von Konzil von den Kardinälen oder Bischöfen einberufen werden, und zwar nur unter schwerwiegenden Umständen, weil die Kirche notwendigerweise immer über die Mittel verfügen muss, sich selbst ein Oberhaupt zu verschaffen:


„Neben diesen Argumenten der Häretiker sind Katholiken es gewohnt, bestimmte Zweifel zu äußern. Erster Zweifel: Ob es nicht rechtmäßig sei, dass ein Konzil von jemand anderem als dem Papst einberufen wird, wenn dies für die Kirche notwendig ist und der Papst nicht bereit ist, es einzuberufen? Zweiter Zweifel: Ob es nicht rechtmäßig sei, dass ein Konzil von jemand anderem als dem Papst einberufen wird, wenn der Papst es besser nicht einberufen sollte, weil er ein Ketzer oder Schismatiker ist? Dritter Zweifel: Ob es nicht rechtmäßig sei, dass ein Konzil von jemand anderem als dem Papst einberufen wird, wenn der Papst es nicht einberufen kann, weil er unter Ungläubigen gefangen ist, gestorben oder wahnsinnig geworden ist oder zurückgetreten ist?

[…]

„Auf den zweiten und dritten [Punkt] antworte ich, dass in keinem Fall ein wahres und vollkommenes Konzil, wie wir es hier diskutieren, nämlich eines, das die Autorität hat, Glaubensfragen zu definieren, ohne die Autorität des Papstes einberufen werden kann. Denn die oberste Autorität liegt beim Oberhaupt, das heißt bei Petrus, dem geboten wurde, seine Brüder zu stärken; und aus diesem Grund betete auch der Herr für ihn, dass sein Glaube nicht wanken möge (Lukas 22). Dennoch kann in diesen beiden Fällen ein unvollkommenes Allgemeines Konzil einberufen werden, welches ausreicht, um für die Kirche in Hinblick auf das Oberhaupt Vorkehrungen zu treffen. Denn die Kirche hat zweifellos die Autorität, für sich selbst in Bezug auf das Oberhaupt zu sorgen, obwohl sie ohne Oberhaupt viele Angelegenheiten nicht entscheiden kann, die sie mit einem Oberhaupt entscheiden kann, wie Cajetan in seinem kleinen Werk über die Macht des Papstes, Kapitel 15 und 16, zu Recht lehrt. Und schon viel früher [wird dies gelehrt] in dem Brief der Presbyter der römischen Kirche an Cyprian, dem [Brief] 7, Buch II, in den Werken des Cyprian. Darüber hinaus kann dieses unvollkommene Konzil abgehalten werden, entweder wenn es vom Kardinalskollegium einberufen wird oder wenn die Bischöfe selbst an einem Ort zusammenkommen und es aus eigenem Antrieb einberufen.“ [1]


In Situationen äußerster Not ist es den Bischöfen daher möglich, ein unvollkommenes Allgemeines Konzil einzuberufen. Dies reicht aus, um der Kirche ein neues sichtbares, authentisches und unbestreitbares Oberhaupt zu geben. Das unvollständige Allgemeine Konzil ermöglicht durch außergewöhnliche Mittel die Wiederherstellung des Oberhaupts der sichtbaren Hierarchie, von dem unzweifelhaft die Jurisdiktion ausgehen wird. Diese Ernennungsbefugnis, so präzisiert Bellarmin, leitet sich aus der Autorität des mystischen Leibes selbst ab, der nicht aufgrund des Fehlens eines Oberhauptes untergehen kann.

[1] Hl. Robert Bellarmin, De Conciliis, in Opera Omnia, t. II, (Paris: Ludovicum Vivès, 1870), lib. I, cap. 14, S. 217

Unam  Sanctam

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