
Die Präsenz Petri, ein absolutes Recht der Kirche
Theologische Argumentation
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Wenn der Apostolische Stuhl vakant ist, ist die Wahl eines Papstes keineswegs nur eine Option für die Kirche, sondern es ist ihre vorrangige Pflicht und auch das Recht der Katholiken. Diese Wahl wird in der Regel von den Kardinälen durchgeführt. Wenn jedoch ernsthafte Zweifel an der Legitimität und Katholizität derjenigen besteht, die zu Kardinälen ernannt wurden, fällt diese Pflicht der universalen Kirche zu. [1] Da die Kirche eine vollkommene Gesellschaft ist, muss sie daher auch notwendigerweise alle Mittel in sich besitzen, um einen unbestrittenen Papst zu wählen. Dies lehrt Papst Leo XIII. in seiner Enzyklika Immortale Dei: „[Die Kirche] ist eine in ihrer Art und von Rechts wegen vollkommene Gesellschaft, da sie durch den Willen und die Wohltätigkeit ihres Gründers in sich und aus sich selbst alle Mittel besitzt, die für ihren Erhalt und ihre Tätigkeit notwendig sind.“
Was ist nun für die Existenz und das Wirken der Kirche notwendiger als die unbestreitbare Präsenz Petri? Werden wir nicht täglich durch die schreckliche Krise, die die Kirche durchlebt, an diese eklatante Notwendigkeit erinnert, in der viele die Autorität dessen anzweifeln, der sich als Nachfolger Petri präsentiert, während andere einfach die Richtung ignorieren, die er der Kirche geben möchte? Ist der Papst inzwischen nicht zu einer rein zeremoniellen Galionsfigur geworden? Sollte die Kirche nicht vielmehr in vollkommener Harmonie mit Petrus leben?
Wie der Theologe Sylvester Berry erklärt, wird die Weltkirche immer das Recht haben, den Nachfolger des heiligen Petrus zu wähle:
„Christus hat verfügt, dass der heilige Petrus Nachfolger in seinem Jurisdiktionsprimat über die Kirche haben soll, aber er hat nicht die Person des Nachfolgers bestimmt. Es bleibt der Kirche überlassen, die Person zu wählen oder anderweitig zu bestimmen, die dann die Macht der universellen Jurisdiktion kraft göttlicher Einsetzung erhält, d. h. unmittelbar von Christus, nicht von denen, die ihn gewählt haben. Wenn der Apostolische Stuhl vakant ist, gibt es keine höchste Autorität in der Kirche; die Bischöfe behalten die Macht, ihre jeweiligen Diözesen zu leiten, aber es können keine Gesetze für die Weltkirche erlassen, keine Glaubensdogmen definiert und keine legitimen Konzile einberufen werden. [2] Anstelle dieser höchsten Autorität hat die Kirche das Recht und die Pflicht, jemanden auszuwählen, dem Christus diese Autorität erneut übertragen wird. Es ist also evident, dass die apostolische Nachfolge auf der Ebene des Apostolischen Stuhles nicht versagen kann, solange die Kirche selbst weiter besteht. Selbst wenn der Stuhl viele Jahre lang unbesetzt bleibt, behält die Kirche immer das Recht, einen legitimen Nachfolger zu wählen, der, sobald er gewählt ist, die ihm von Christus übertragene höchste Autorität erhält.“ [3]
[1] Vgl. Cajetan, Thomas de Vio, Apologia de comparatione auctoritatis papæ et concilii, cap. XIII., nᵒ. 744-745, in Tractatus de comparatione auctoritatis papæ et concilii cum apologia ejusdem; Cardinal Billot, Tractatus de Ecclesia Christi, 1909, Tomus Prior, Quaestio XIV, De Romano Pontifice, Th. XXIX, § 1, S. 610-611.
[2] Wir werden später sehen, dass es eine Ausnahme gibt für den außerordentlichem Fall eines unvollkommenen Allgemeinen Konzils, dessen Zweck es eben ist, das Fehlen des sichtbaren Oberhauptes der Kirche zu beheben.
[3] Rev. E. Sylvester Berry, The Church of Christ: An Apologetic and Dogmatic Treatise, (St. Louis, MO & London, WC: B. Herder Book Co., 1927), p. 2, cap. 12, art. 1, § 1, S. 397-398.