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Der Papst kann nicht außerhalb Roms leben. Wenn wir einen wahren Papst haben wollen, muss er Bischof von Rom sein und in Rom leben

Einwände

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Dieser Einwand lässt sich durch die historische Tatsache der Avignoner Päpste ganz einfach entkräften. Wie der französische katholische Priester und Historiker Guillaume Mollat schrieb:


„Zwischen 1305 und 1378 lösten sieben Päpste einander auf dem Stuhl des hl. Petrus ab und lebten mehr oder weniger ununterbrochen in Avignon an der Rhône. War es ein unerhörtes Ereignis und gar ein ‘Skandal’ in den Annalen der Kirche, dass sie außerhalb Roms residierten? Die meisten nicht-französischen Autoren, angefangen bei Platina, scheinen dies zu bejahen. Doch obwohl sie Bischöfe von Rom waren, wurden viele Päpste außerhalb von Rom gewählt und gekrönt und regierten die Welt von einem anderen Ort aus. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts machten die Unruhen ihrer Untertanen es den Päpsten unmöglich, in der Ewigen Stadt zu residieren, und sie waren gezwungen zu emigrieren, und zwar in einem solchen Ausmaß, dass es für sie zur Ausnahme wurde, in Rom zu leben...

„Martin IV (1281-5), ein in Viterbo gewählter Franzose, ubi tunc residebat Romana Curia, verließ nie die Toskana und Umbrien...

„Alexander IV (1254-61) wurde in Neapel gewählt und gekrönt…“ [1]


Aus diesen kurzen Passagen können wir also erkennen, dass nicht nur sieben legitime Päpste außerhalb Roms residierten, sondern dass einige auch legitim außerhalb Roms gewählt wurden, während sie gleichzeitig Bischöfe von Rom waren.

Darüber hinaus zeigte Papst Nikolaus II. ausdrücklich diese Möglichkeit im Jahr 1059 in der päpstlichen Bulle In nomine Domini auf:


“...sollte die Verderbtheit verdorbener und böser Menschen derart überhandnehmen, dass in Rom keine reine, aufrichtige und freie Wahl stattfinden kann, so haben die Kardinalbischöfe zusammen mit dem Klerus der Kirche und den katholischen Laien das Recht und die Macht, auch wenn sie zahlenmäßig wenige sind, einen Pontifex für den Apostolische Stuhl zu wählen, wo immer es ihnen am geeignetsten erscheint.” [2]


Aus päpstlichen Dekreten und historischen Fakten lässt sich daher schlussfolgern, dass es für Päpste weder notwendig ist, in Rom zu residieren, noch dort gültig gewählt zu werden.

[1] G. Mollat, The Popes at Avignon, 1305–1378, übers. von Janet Love (London: Thomas Nelson and Sons Ltd, 1963), S. xiii–xiv.

[2] Papst Nikolaus II, In nomine Domini, 5

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